Welche Vorteile bringt das zahnärztliche Bonusheft?

Es ist ein Wunsch, den wir alle teilen: strahlend weiße und gesunde Zähne. Gepflegte Zähne tragen nicht nur zu einem positiven äußeren Erscheinungsbild bei, wir benötigen sie im Alltag, zum Sprechen und Essen. Somit ist unsere Zahngesundheit essenziell. Doch die regelmäßige Zahnpflege beschränkt sich nicht nur auf das Zähneputzen zu Hause. Ohne Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt ist sie nicht vollständig. Hier kommt das zahnärztliche Bonusheft ins Spiel: Es unterstützt uns, regelmäßig zur Zahnkontrolle zu gehen und bringt zudem auch finanzielle Vorteile mit sich. In unserer Zahnarzt-Praxis Whiteart in Friedrichsdorf bei Bad Homburg erhalten Sie das Bonusheft vor Ort.

Das Heft dient zur Dokumentation der Daten von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und bietet den Vorteil, zurückliegende Termine von vorsorglichen Untersuchungen nachprüfen zu können. Auf diese Weise wissen wir, wann der nächste Vorsorge-Termin wahrgenommen werden sollte. Beim Zahnarzt können Zahnerkrankungen wie Karies oder Paradontitis frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Gesetzlich Versicherte, die ihre Vorsorgeuntersuchungen mit ihrem Bonusheft nachweisen können, erhalten von ihrer Krankenkasse einen höheren Zuschuss bei Zahnersatzmaßnahmen und können auf diese Weise bares Geld sparen. Der Bonus kann die finanzielle Belastung für den Patienten deutlich mindern und diesen dazu anregen, frühzeitig und kontinuierlich zur Vorsorge zu gehen. Im besten Fall muss von der zusätzlichen Unterstützung durch die Krankenkasse dank der regelmäßigen Zahnkontrolle kein Gebrauch gemacht werden. Wenn die Zähne gepflegt und in diesem Sinne gesund gehalten werden, muss erst gar kein Zahn ersetzt werden.

Wie funktioniert die Bezuschussung durch das zahnärztliche Bonusheft?

Einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse erhalten Sie nur bei regelmäßigen, einmal jährlichen Vorsorgeuntersuchungen. Das Bonusheft muss über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos geführt werden, damit die Patientin oder der Patient von einer Zuschusserhöhung von 60 bis 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung profitiert. Der Nachweis der geregelten Zahnkontrolle über einen Zeitraum von 10 Jahren erhöht den Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent. Vergessen Sie nicht, bei jeder Vorsorgeuntersuchung in unserer Zahnarzt-Praxis in Friedrichdorf mitzunehmen. Ein fehlender Stempel zur Bestätigung der Untersuchung sollte in Ihrem Heft so schnell wie möglich nachgetragen werden, wenn Sie den Termin tatsächlich wahrgenommen haben. Denn nur bei einem vollständigen Bonusheft kann der Zuschuss nach fünf Jahren der Heft-Nutzung in Anspruch genommen werden. Bei der Führung des Hefts über einen Zeitraum von zehn Jahren darf eine Eintragung ausbleiben, wenn der Krankenkasse ein ausreichender Grund für die nicht wahrgenommene Untersuchung nachgewiesen werden kann.

Wie oft sollten Vorsorgeuntersuchungen vom Patienten wahrgenommen werden?

Kinder sollten bereits zur Zahnkontrolle gehen, wenn die ersten Milchzähne kommen. Ab dem 6. und bis zum 18. Lebensjahr sollten die Zähne Ihres Kindes halbjährlich überprüft werden. Ein zahnärztliches Bonusheft kann bei Kindern mit Beginn des 12. Lebensjahrs geführt werden. Hier sollte die Vorsorge pro Kalender-Halbjahr vorgenommen und ins Heft eingetragen werden. Bei Erwachsenen wird eine Vorsorgeuntersuchung ebenfalls halbjährlich empfohlen und sollte mindestens einmal pro Kalenderjahr erfolgen. Dies gilt auch beim Vorliegen einer Totalprothese. Zwischen den Untersuchungen sollte mindestens ein zeitlicher Abstand von vier Monaten liegen.

Noch kein Bonusheft?

Wenn Sie noch kein zahnärztliches Bonusheft besitzen, aber gerne davon profitieren möchten, sprechen Sie uns gerne in der Praxis an. Auch bei weiteren offenen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.